AGB und Provisionssätze:
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte begründet einen Schadenersatzanspruch bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.
Die Objekte bieten wir im Auftrag unserer Kunden an. Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich über uns nach vorheriger Absprache möglich.
Sämtliche Angaben zu den Objekten basieren auf uns erteilten Informationen und wurden gewissenhaft wiedergegeben. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3% (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) – somit derzeit also 3,57 % vom Kaufpreis. Dies ist sowohl von der Käufer-/ als auch von der Verkäuferseite zu zahlen.
Die Provision bei Wohnungsvermietung beträgt zwei Nettokaltmieten (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) – dies entspricht 2,38 Monatskaltmieten. Diese ist vom Besteller/Auftraggeber bei Vertragsabschluss zu leisten.
Die Provision bei Vermittlung von Gewerbeobjekten beträgt bei Vermietung mit einer Vertragslaufzeit bis zu 10 Jahren drei Nettokaltmieten (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) und ist mieterseitig zu zahlen. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren und mehr beträgt der Provisionssatz vier Nettokaltmieten (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) und ist mieterseitig zu zahlen.
Die Provision ist vereinbart, verdient und fällig, wenn es durch unsere Tätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) zu einem Vertragsabschluss/Vertragsbeurkundung oder einem gleichstehenden Geschäft kommt.
Sofern der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen – ab Erhalt des Exposes – schriftlich nachweist, dass dieses bereits bekannt ist, erkennt er damit an, dass der Nachweis über das betreffende Angebot durch „Wohnen&Style Immobilien“ geführt wurde und wir somit bei Vertragsabschluss provisionsberechtigt sind.
Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist nicht möglich. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit mit der Vermittlung beauftragt.
Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Insertion, überregionale Tätigkeit, o.ä., ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt.
Teilweise Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen.
„Wohnen&Style Immobilien“ haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.
Der Gerichtsstand ist Erlangen.